Empfehlung für die betriebliche Praxis

Betrieben stehen zur Bekämpfung des Alkohol- und Tabakmissbrauchs eine Vielzahl von Maßnahmen und Instrumenten zur Verfügung. Die größte Hürde einer erfolgreichen Umsetzung liegt in der Tatsache begründet, dass es keinen Königsweg gibt, sondern die Möglichkeiten vor dem Hintergrund der betrieblichen Situation zusammengestellt werden müssen.

Noch vor zehn Jahren waren verrauchte Büros und Produktionsstätten eine Normalität, und bis heute teilen ungezählte Menschen die bayerische Überzeugung, „Bier ist kein Alkohol, Bier ist ein Nahrungsmittel“. Wenn der Tabakkonsum, zumindest in Büros, heute weitgehend verpönt, oft auch verboten ist, und der Verzicht auf Alkohol im Betrieb in immer mehr Unternehmen vereinbart oder verordnet wird, zeigt das allerdings, dass durch die Kombination von allgemeiner und betrieblicher Aufklärung mit konkreten, individuell ausgerichteten Beratungs- und Unterstützungsangeboten Bewusstseins- und Verhaltensänderungen befördert werden können.

Dass es sich für Betriebe lohnt, auf dieser Erkenntnis aufzubauen, machen die Schätzungen zum Thema Alkohol im Betrieb besonders deutlich: Danach trinken je nach Statistik bis zu 50% der Beschäftigten gelegentlich Alkohol am Arbeitsplatz, 10% haben ein gesundheitlich sehr riskantes Konsumniveau, der Anteil der Alkoholkranken wird allgemein auf 5% der Arbeitnehmer geschätzt und bei zwischen einem Fünftel bis fast einen Drittel aller Arbeitsunfälle soll Alkohol im Spiel sein.

Dabei gibt es eine Reihe von Aktivitäten, die unabhängig von Betriebstyp, Arbeitsplatzsituation und Zusammensetzung der Belegschaften Erfolg versprechen:

  • Verfügbarkeit einschränken: Alkoholhaltige Getränke und Tabakwaren werden im Betrieb nicht verkauft.
  • Konsum untersagen: Am besten über Betriebsvereinbarungen wird festgeschrieben, dass der Betrieb ein alkohol- und rauchfreier Bereich ist.
  • Aufklären, informieren, schulen: Ein kontinuierliches Angebot, das über alle betrieblichen Medien und von Fachkräften für Gesundheits- und Arbeitsschutz verbreitet wird, fördert das Problembewusstsein, niederschwellige Unterstützungsangebote erleichtern Verhaltensänderungen.
  • Unterstützung anbieten: (Außer-)betriebliche Selbsthilfegruppen können für betroffene Beschäftigte eine wichtige und unterstützende Anlaufstelle sein.
  • Materielle Reize setzen: Arbeitgeber können Nichtraucherprämien für „ausstiegswillige“ Raucher ausloben, gesunde Getränke besonders günstig bereitstellen.
  • Unternehmenskultur und Betriebsklima: Unabhängig von der individuellen Ansprache von Mitarbeitern mit problematischem „Genussmittelkonsum“ empfiehlt z.B. eine von der EU beauftragte Wissenschaftlerkommission, das Thema indirekt über Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Verbesserung der Lebensqualität anzugehen. Dazu gehört es einerseits, gesunde, also belastungsreduzierte, konflikt- und stressarme Arbeitsplätze zu schaffen, andererseits gesundheitsförderliches Verhalten im und außerhalb des Betriebes zu fördern und ggf. durch entsprechende betriebliche Angebote zu unterstützen.